Trauerspende, Legat, Testament

Trauerspende

 

Als katzenliebender Mensch möchtest Du selber oder als Angehörige/Angehöriger über das Leben hinaus ein Zeichen setzen?

Die Tierlihilfe darf gerne als begünstigte Institution aufgeführt werden.

Sämtliche Spenden werden zum Wohle unserer Schützlinge eingesetzt.

 

Gerne bitte den Namen der verstorbenen Person erwähnen, damit die Spenden entsprechend zugeordnet und den Angehörigen auf Wunsch eine Auflistung übergeben werden kann. 



Legat

Du möchtest über Dein Leben hinaus für bedürftige Katzen sorgen?

Dann begünstige die Tierlihilfe mit einem Legat.

Alle Spenden werden für unsere Schützlinge eingesetzt.

 

Ein Legat ist ein fix eingesetzter Betrag in einem Testament.

Beim Testament gibt es rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Wir stehen für Informationen und Unterstützung gerne zur Verfügung.

Diskretion ist uns sehr wichtig. 

 

Es ist möglich, zu regeln, dass die eigenen Katzen von der Tierlihilfe aufgenommen werden.

Hierzu kontaktiere uns bitte frühzeitig, damit alles Nötige besprochen werden kann.



Testament

Du möchtest über Dein Leben hinaus für bedürftige Katzen sorgen?

Dann begünstige die Tierlihilfe in Deinem Testament.

Alle Spenden werden für unsere Schützlinge eingesetzt.

 

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein angepasstes Erbrecht. Die freie Quote, der Teil, der beliebig vererbt werden kann, ist grösser geworden.

Beim Testament gibt es rechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Wir stehen für Informationen und Unterstützung gerne zur Verfügung.

Diskretion ist uns sehr wichtig. 

 

Es ist möglich, zu regeln, dass die eigenen Katzen von der Tierlihilfe aufgenommen werden.

Hierzu kontaktiere uns bitte frühzeitig, damit alles Nötige besprochen werden kann.